Bildungsverständnis im SchülerClub
Die gesetzlich vorgegebenen Grundsätze für die pädagogische Begleitung von Kindern im SchülerClub decken sich mit dem Bildungsverständnis, das der „Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0-10 Jahren in Hessen“ (Hessisches Kultusministerium) formuliert. Kinder werden als von Anfang an neugierig gesehen. Sie gestalten ihre Entwicklungs- und Bildungsprozesse von Anbeginn aktiv mit. Jedes Kind bringt eine individuelle Persönlichkeit, seine Begabungen, Eigenschaften und Fähigkeiten mit und übernimmt entwicklungsangemessen Verantwortung in seinen Bildungsfortschritten.
Bildung im Kindesalter wird im SchülerClub als ein sozialer Prozess verstanden, an dem Kinder und Erwachsene aktiv beteiligt sind.
Die Fachkräfte/MitarbeiterInnen des SchülerClubs achten darauf, dass Bildungsprozesse auf Respekt und Wertschätzung allen Beteiligten gegenüber basieren. Ziele dieser Bildungsprozesse sind Stärkung der Autonomie (Selbstbestimmung) und die Mitgestaltung der sozialen und kulturellen Umgebung durch Kinder und Eltern. Im Zentrum der pädagogischen Begleitung der Kinder steht die Stärkung des Lernen Lernens und die Entfaltung der Basiskompetenzen im emotionalen, sozialen und lebenspraktischen Bereich.
Vor dem Hintergrund des eigenen demokratischen Welt- und Menschenbildes fördern die Fachkräfte/MitarbeiterInnen des SchülerClubs die Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen gesellschaftlichen und kulturellen Normen und Werten, die den Alltag in der Einrichtung mit beeinflussen.
Die Fachkräfte/MitarbeiterInnen des SchülerClubs bieten den Kindern vielfältige Angebote sowie eine anregungsreiche Umgebung. Jedes Kind kann die Zeit im SchülerClub gemäß seinen Interessen, Entwicklungs- und Bildungsbedürfnissen gestalten: Teilnahme an Projekten, ausruhen, bewegen oder in Gruppen kommunizieren. Die Themen der Kinder werden aufgegriffen und in individuellen oder gemeinsamen Bildungsvorhaben gestaltet. Zum demokratischen Zusammenleben gehört auch die Einhaltung von Absprachen und Pflichten, die mit Kindern und Eltern vereinbart sind.