Erziehungs- und Bildungsauftrag

Seit 1990 haben Tageseinrichtungen für Kinder den gesetzlichen Auftrag, „die Entwicklung der Kinder zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähi­gen Persönlichkeit zu fördern“ (Sozialgesetzbuch VIII, § 22 ff Kinder- und Jugendhilfegesetz).

 

Gesellschaftlicher und gesetzlicher Auftrag

Die gesetzliche Grundlage für die Arbeit im Schüler­Club liefert das SGB VIII, § 22 ff Kinder- und Jugend­hilfegesetz, das folgende Grundsätze der Förderung vorsieht:

 

„(1) Tageseinrichtungen sind Einrichtungen, in de­nen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und in Gruppen gefördert wer­den. (…)

 

(2) Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertages­pflege sollen

 

1. die Entwicklung des Kindes zu einer eigenver­antwortlichen und gemeinschaftsfähi­gen Persön­lichkeit fördern

2. die Erziehung und Bildung in der Familie un­terstützen und ergänzen

3. den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinba­ren zu können.

(3) Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bil­dung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwick­lung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientie­render Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, an der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürf­nissen des einzelnen Kin­des orientieren und seine ethnische Herkunft berück­sichtigen.“

Das bedeutet:

 

Der SchülerClub ist eine sozialpädagogische Ein­richtung und hat neben der Betreuungsaufgabe ei­nen eigenständigen Erziehungs- und Bildungsauf­trag im Elementarbereich des Bildungssystems.

Die Förde­rung der Persönlichkeitsentwicklung des Kin­des, die Beratung und die Information der Erzie­hungsberech­tigten sind von wesentlicher Bedeu­tung; der Schüler­Club ergänzt und unterstützt da­durch die Erziehung des Kindes in der Familie.

 

Der SchülerClub führt seinen Erziehungs- und Bil­dungsauftrag im ständigen Kontakt mit den Erzie­hungsberechtigten und anderen pädagogischen Fach­kräften durch. Dabei sind insbesondere

 

·            die Lebenssituation jedes Kindes zu berücksichti­gen,

·            dem Kind zur größtmöglichen Selbständigkeit und Eigenaktivität zu verhelfen,

·            seine Lernfreude anzuregen und zu stärken,

·            dem Kind zu ermöglichen, seine emotionalen Kräfte aufzubauen,

·            die schöpferischen Kräfte des Kindes unter Be­rück­sichtigung seiner individuellen Neigungen und Begabungen zu fördern,

·            dem Kind Grundwissen über seinen Körper zu ver­mitteln und seine körperliche Entwicklung zu fördern,

·            die Entfaltung der geistigen Fähigkeiten und der Interessen des Kindes zu unterstützen,

·            und ihm dabei durch ein breites Angebot von Erfah­rungsmöglichkeiten elementare Kenn­tnisse von der Umwelt zu vermitteln.