Erziehungs- und Bildungsauftrag
Seit 1990 haben Tageseinrichtungen für Kinder den gesetzlichen Auftrag, „die Entwicklung der Kinder zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern“ (Sozialgesetzbuch VIII, § 22 ff Kinder- und Jugendhilfegesetz).
Gesellschaftlicher und gesetzlicher Auftrag
Die gesetzliche Grundlage für die Arbeit im SchülerClub liefert das SGB VIII, § 22 ff Kinder- und Jugendhilfegesetz, das folgende Grundsätze der Förderung vorsieht:
„(1) Tageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und in Gruppen gefördert werden. (…)
(2) Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege sollen
1. die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern
2. die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen
3. den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.
(3) Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, an der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen.“
Das bedeutet:
Der SchülerClub ist eine sozialpädagogische Einrichtung und hat neben der Betreuungsaufgabe einen eigenständigen Erziehungs- und Bildungsauftrag im Elementarbereich des Bildungssystems.
Die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes, die Beratung und die Information der Erziehungsberechtigten sind von wesentlicher Bedeutung; der SchülerClub ergänzt und unterstützt dadurch die Erziehung des Kindes in der Familie.
Der SchülerClub führt seinen Erziehungs- und Bildungsauftrag im ständigen Kontakt mit den Erziehungsberechtigten und anderen pädagogischen Fachkräften durch. Dabei sind insbesondere
· die Lebenssituation jedes Kindes zu berücksichtigen,
· dem Kind zur größtmöglichen Selbständigkeit und Eigenaktivität zu verhelfen,
· seine Lernfreude anzuregen und zu stärken,
· dem Kind zu ermöglichen, seine emotionalen Kräfte aufzubauen,
· die schöpferischen Kräfte des Kindes unter Berücksichtigung seiner individuellen Neigungen und Begabungen zu fördern,
· dem Kind Grundwissen über seinen Körper zu vermitteln und seine körperliche Entwicklung zu fördern,
· die Entfaltung der geistigen Fähigkeiten und der Interessen des Kindes zu unterstützen,
· und ihm dabei durch ein breites Angebot von Erfahrungsmöglichkeiten elementare Kenntnisse von der Umwelt zu vermitteln.