Für uns zählt das Miteinander
Das KJHG (§22; 3) beschreibt die Aufgaben von Kindertageseinrichtungen und fordert, dass Eltern an allen wichtigen Belangen beteiligt werden sollen.
Dies ist besonders bedeutsam, weil Kinder mit zunehmendem Alter durch den Besuch von verschiedenen Institutionen mit unterschiedlichen Lebenswirklichkeiten konfrontiert werden. Kinder begegnen unterschiedlichen Wertvorstellungen, Erziehungs- und Beziehungsangeboten und setzen sich damit auseinander. Eltern kennen ihre Kinder am längsten und sind „Experten“ für ihre Kinder.
Eine wichtige Säule der Einrichtung sind die Eltern der Kinder. Sie übernehmen bestimmte Aufgaben, die das Funktionieren des organisatorischen Rahmens gewährleisten. Sie haben die Möglichkeit, ihre Ideen in die Arbeit einzubringen und aktiv an der Weiterentwicklung des Betriebes mitzuwirken.
Die intensive Zusammenarbeit mit den Eltern unterstützt die Förderung von Eigenverantwortlichkeit und Gemeinsinn im SchülerClub.
Unter intensiver Zusammenarbeit wird im SchülerClub verstanden:
· Regelmäßiger Austausch über das Wohlbefinden und die Entwicklung des Kindes im SchülerClub und zu Hause,
· Aushandeln von gemeinsamen und gültigen Vereinbarungen, die die Bedürfnisse und Interessen aller Beteiligten berücksichtigen,
· Beteiligung an Aufgaben und Entscheidungen, die im SchülerClub und im Förderverein anstehen,
· Besondere familiäre Situation (Trennung, Krankheit).
Eltern und pädagogische Fachkräfte haben folgende Möglichkeiten der Zusammenarbeit und des Austausches:
Tür- und Angelgespräche:
· Darunter ist der kurze (2 Minuten?!) Informationsaustausch während der Abholphase zu verstehen. Inhalte sind zum Beispiel Verabredungen eines Gesprächstermins, Informationen über entwicklungsbeeinträchtigende Vorkommnisse, z.B. Schlaflosigkeit oder das emotionale Empfinden eines Kindes bzw. über organisatorische Belange.
Regelmäßiges Entwicklungsgespräch:
· Einmal im Jahr findet ein Gespräch statt, in dem auf Entwicklungsfortschritte und auf Entwicklungsmöglichkeiten eingegangen wird.
· Gespräche nach Vereinbarung finden nach Bedarf zum Beispiel bei akuten Auffälligkeiten im (Lern-) Verhalten des Kindes und/oder auf besonderen Wunsch der Eltern statt.
· Elternabende
· Infowand
· Mitarbeit im Tagesablauf (einkaufen, waschen)
· Mitgliedschaft im Förderverein